Wirtschaftsprüfung in Ettlingen und Karlsruhe

Die klassische Wirtschaftsprüfung umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nach HGB und IFRS. Der Jahresabschlussprüfung können sich Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, auch freiwillig unterziehen. Mit seinem Bestätigungsvermerk bestätigt der Wirtschaftsprüfer, dass

  • der Jahresabschluss oder der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften genügt,
  • die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung eingehalten wurden,
  • dass die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Abschluss erkennbar ist und
  • der Lagebericht die künftige Unternehmensentwicklung mit Chancen und Risiken realistisch

wiedergibt.

Mit der Prüfung des Unternehmens erhalten wir als Wirtschaftsprüfer Einblicke in Unternehmensabläufe und Organisationsstrukturen. Gern helfen wir Ihnen, Unternehmensprozesse, vor allem Abläufe im Rechnungswesen zu optimieren.

Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung für Unternehmen in Ettlingen und Karlsruhe

Gewerbetreibende die im Sinne von § 34 c der GewO als Bauträger, Baubetreuer oder als Makler, Anlageberater, Vermittler von Kapitalanlagen tätig sind, unterliegen einer jährlichen Prüfungspflicht (§ 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV). Mit der gesetzlichen Prüfung soll die Einhaltung der Vorschriften gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgestellt werden.

Die Prüfungspflicht nach MaBV entfällt nur dann, wenn innerhalb des zu prüfenden Zeitraums keine Tätigkeit im Sinne des § 34 c Abs. 1 GewO ausgeübt wurde und es keine Bemühungen zur Vermittlung von Aufträgen gab, unabhängig vom Erfolg der Bemühungen. Stattdessen muss dann eine Negativerklärung abgegeben werden.

Der Prüfbericht nach der Makler- und Bauträgerverordnung oder die Negativerklärung muss im folgenden Kalenderjahr vorgelegt werden, anderenfalls wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Unsere Leistungen zur Wirtschaftsprüfung:

  • Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Beratung bei Unternehmenskauf oder -verkauf

Das Ziel ist dabei nicht nur das Testat, die Prüfung soll Ihnen helfen, Schwachstellen in Ihrem Unternehmen zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Darüber hinaus erstellen wir Unternehmensbewertungen bei Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir begleiten regelmäßig Mandanten beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen mit unserem Rat.