Steuerberatung in Ettlingen und Karlsruhe

Steuerberatung wird in unserer Kanzlei als vorausschauende Steuerplanung und Steuergestaltung verstanden.

Die Steuerberatung geht über die Erstellung der Steuererklärungen wie Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung hinaus. Die Steuerberater in unserer Kanzlei in Ettlingen, im Landkreis Karlsruhe beraten Sie auch zu Erbschaftsangelegenheiten, insbesondere zur Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer. Gern zeigen sie Ihnen die Möglichkeiten, Vermögen unter Ausnutzung hoher Freibeträge auf die nachfolgende Generation steuerfrei zu übertragen. Selbstverständlich erstellt unsere Steuerkanzlei die notwendige Erbschaftsteuererklärung und Schenkungssteuererklärung.

Lassen Sie vor einem geplanten Immobilienkauf die Verkaufsunterlagen hinsichtlich Finanzierung, Rentabilität und Steuerersparnis durch unsere Steuerberater prüfen. So können Sie sich besser vor Reinfällen und Schrottimmobilien schützen!

Mit unserem Newsletter informieren wir Sie regelmäßig, kurz und bündig über Neuerungen im Steuerrecht und zu aktuellen Urteilen der Finanzgerichte. Den kostenlosen Newsletter können Sie hier abonnieren.

Steuerberatung für Unternehmen in der Region Ettlingen und Karlsruhe

Steuerberatung für Unternehmen kann nicht von der betriebswirtschaftlichen Beratung getrennt werden. Stimmt die aktuell gewählte Rechtsform des Unternehmens mit den Unternehmenszielen und mit der eigenen Lebensplanung bspw. Absicherung der Familie, Altersvorsorge, überein? Wenn das Unternehmen expandieren soll, wird oft zusätzliches Kapital benötigt, weshalb eine höhere Kreditwürdigkeit des Unternehmens oder die Möglichkeit der Aufnahme weiterer Gesellschafter wichtig ist. Steht die Absicherung der Familie und der Altersversorgung im Vordergrund, so ist eine möglichst niedrige persönliche Haftung für Unternehmensentscheidungen wichtig. Um den Spagat zwischen privaten Interessen und Unternehmenszielen zu schaffen, bieten unsere Steuerberater eine ausführliche Beratung in der Kanzlei in Ettlingen, vor den Toren von Karlsruhe an.

Beratung zur Umsatzsteuer und zum internationalen Steuerrecht für Unternehmen im Regierungsbezirk Karlsruhe

Im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr kann die Umsatzsteuer zu großen Problemen bei einer Betriebsprüfung führen. Die Finanzverwaltung stellt hohe Anforderungen an die Dokumenations- und Nachweispflicht. Nach wie vor gelten in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union unterschiedliche Regelungen für die Umsatzsteuer, für die Umsatzsteuerpflicht, für den Vorsteuerabzug und die Registrierungspflichten.

Noch komplizierter sind Dreiecksgeschäfte im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte, dass die Steuerschuld auf den Kunden übergeht (Reverse-Charge-System), greift nur, wenn die Bedingungen für die Vereinfachungsregelung erfüllt sind – § 25b UStG. Sind mehr als 3 Unternehmen involviert, kann es sich in Ausnahmefällen immer noch um ein Dreiecksgeschäft handeln. Der Grat zu einem Reihengeschäft ist sehr schmal. Um die richtige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) bei der Geschäftsabwicklung anzugeben, hilft der Grundsatz, dass der innergemeinschaftliche Erwerb immer im Zielland der Warenlieferung zu melden ist.

Eine professionelle Beratung durch einen versierten Steuerberater und Umsatzsteuer-Experten hilft Ihnen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, finanzielle Risiken zu vermeiden.

Die Steuerberatung Hättig und Partner berät vorzugsweise Unternehmen im Regierungsbezirk Karlsruhe rund um Fragen zur Umsatzsteuer und zum internationalen Steuerrecht.

Steuerberatung zur Vermögensübergabe und Erbschaft in Ettlingen im Landkreis Karlsruhe

Betreiben Sie rechtzeitig Vorsorge! Die Gesetzgebung erlaubt viele Möglichkeiten, um Vermögen steuergünstig oder gar steuerfrei auf nachfolgende Generationen zu übertragen. Egal ob es sich um Privatvermögen oder Betriebsvermögen handelt, eine langfristige Planung kann die Steuerlast auf ein Minimum reduzieren, im Idealfall wird keine Steuerzahlung fällig. Nutzen Sie die hohen Freibeträge bei der Schenkungssteuer aus und übertragen Sie zu Lebzeiten Vermögenswerte an Familienmitglieder im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge. Eltern dürfen jedem Kind maximal 400 000 Euro steuerfrei schenken. Der Freibetrag für die Schenkungssteuer kann aller 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden.

Wann soll eine Unternehmensnachfolge geplant werden?

Die Mehrzahl der Unternehmen will die Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen. Doch können finanzielle Notlagen oder Schicksalsschläge wie Krankheit und Tod eine kurzfristige Lösung der Unternehmensnachfolge notwendig machen. Sorgen Sie rechtzeitig für den Ernstfall vor und sichern Sie Ihre Familie finanziell ab!
Für die Übergabe des Betriebsvermögens sollte eine klare Regelung für die Unternehmensnachfolge vorliegen. Soll die Unternehmensnachfolge von einem Familienmitglied angetreten werden, soll der Nachfolger aus dem Unternehmen selbst kommen oder muss ein Unternehmensnachfolger extern gesucht werden? Unabhängig davon, für welchen Weg der Unternehmensnachfolge Sie sich entscheiden, es müssen viele Fragen geklärt werden sowie die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt werden.

Oft wird das Unternehmen als ein Baustein der Altersvorsorge angesehen. Lassen Sie eine Unternehmensbewertung vornehmen, um den realen Wert des Unternehmens zu kennen und um einen angemessenen Kauf- bzw. Verkaufspreis für das Unternehmen festzulegen.
Die Rechtsform des Unternehmens und die Gesellschaftsverträge müssen bezüglich der gewollten Unternehmensnachfolge geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Das Testament sollte nicht nur rechtssicher sein, sondern auch steuerlich Sinn machen. Eine umfassende steuerliche und juristische Beratung zu Schenkung, Testament, vorweggenommener Erbfolge, Erbschaft und Erbschaftsteuer wird empfohlen.

Die Steuerkanzlei Hättig und Partner in Ettlingen hat schon viele Familien und Unternehmen in der Region Karlsruhe zu diesem sensiblen Thema beraten.

Unsere Leistungen zur Steuerberatung:

  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschluss erstellen
  • Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) erstellen
  • Anfertigung sämtlicher Steuererklärungen wie Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung, Schenkungssteuererklärung
  • Beratung zur Wahl der Rechtsform
  • Steuerplanung und Steueroptimierung
  • Internationales Steuerrecht
  • Beratung zur Umsatzsteuer
  • Beratung zur Unternehmensnachfolge
  • Beratung zur Erbschaftsteuer
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Vertretung bei den Finanzgerichten