Aktuelle Informationen

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Im Zuge der allgemeinen Erhöhung des Rentenalters sind auch Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer abhängig vom Geburtsjahr neu zu berechnen.

Als eine der Folgen der "Rente mit 67" ist bei der Berechnung der Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer eine jahrgangsabhängige Staffelung vorgesehen. Geburtsjahrgänge bis 1952 können weiter mit dem Endalter 65 Jahre berechnet werden, für die Jahrgänge von 1953 bis 1961 gilt ein Endalter von 66 Jahren und für die noch Jüngeren ein Endalter von 67 Jahren. Für Schwerbehinderte gelten jeweils wie bisher um 5 Jahre niedrigere Altersgrenzen.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24