Aktuelle Informationen
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer gilt pro Objekt und nicht pro Steuerzahler.
Das Finanzgericht München hat sich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von 2003 angeschlossen und hält daran fest, dass die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer nur objektbezogen gilt. Ein Ehepaar, das ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzt, kann also nicht den doppelten Höchstbetrag in seiner Steuererklärung geltend machen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
