Aktuelle Informationen
Höherer Sonderausgabenabzug für private Krankenversicherung
Krankenversicherungsbeiträge müssen spätestens ab 2010 in angemessener Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber bis Ende 2009 Zeit, den Sonderausgabenabzug für eine private Krankenversicherung neu zu regeln. Der Grund: Bisher ist der Sonderausgabenabzug unabhängig von der Notwendigkeit der Beiträge auf einen bestimmten Betrag beschränkt. Da aber in der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied zusätzliche Beiträge anfallen, kann für eine große Familie ein relativ hoher Beitragssatz zusammenkommen. Zukünftig müssen Beiträge zur privaten Krankenversicherung mindestens bis zu der Höhe abzugsfähig sein, die der gesamten Familie eine Kranken- und Pflegeversicherung gewährleistet, deren Leistungen zumindest dem Versorgungsumfang der Sozialhilfe entsprechen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
