Aktuelle Informationen
Mediationsverfahren ist kein Teil abzugsfähiger Scheidungskosten
Nachdem der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert hat, lässt die Finanzverwaltung Mediationskosten generell nicht mehr als Scheidungskosten zum Steuerabzug zu.
Früher waren die Kosten eines Mediationsverfahrens als Ehescheidungskosten anerkannt und damit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Voraussetzung war aber, dass das Ergebnis der Mediation in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten und die Ehe nach dem Mediationsverfahren geschieden wird. Das hat sich geändert; nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs lässt die Finanzverwaltung Mediationskosten generell nicht mehr zum Abzug zu.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
