Aktuelle Informationen
Reduzierter Schuldzinsenabzug nach Teilveräußerung
Nach der teilweisen Veräußerung einer kreditfinanzierten Immobilie können die Zinsen nur noch anteilig zum verbleibenden Restanteil abgezogen werden.
Der teilweise Verkauf einer kreditfinanzierten Immobilie führt dazu, dass die Darlehenszinsen auch nicht mehr in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig sind. Das gilt selbst dann, wenn das Darlehen nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgedeckt hat. Die Zinsen sind in jedem Fall nur noch anteilig, bezogen auf den verbleibenden Eigentumsanteil, abziehbar.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
