Aktuelle Informationen
Eingeschränkte Möglichkeit der Bilanzberichtigung
Die Berichtigung einer bereits beim Finanzamt eingereichten Bilanz ist nur dann möglich, wenn ein Fehler vorliegt, der vom Unternehmer auch vorab hätte erkannt werden können.
Eine beim Finanzamt eingereichte Bilanz kann nicht allein dadurch nachträglich berichtigt werden, dass eine bisher ungeklärte Bewertungsfrage entschieden worden ist. Insoweit hält der Bundesfinanzhof auch in einer neuen Entscheidung an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Möglichkeit der Bilanzberichtigung fest.
Selbst wenn die eingereichte Bilanz nunmehr als objektiv unrichtig anzusehen ist, kommt eine Berichtigung nur in Betracht, wenn bereits vorab eine solche Unrichtigkeit zu erkennen gewesen wäre. Das ist aber nicht der Fall, wenn die Bilanzierung bis zu der neuen Entscheidung den Regeln ordnungsgemäßer Buchführung entsprochen hat.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
