Aktuelle Informationen
Kindergeld für Ausländer mit Duldungsstatus
Ausländer, die nur geduldet sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, meint der Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Köln hat aber noch verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Ausländer, solange sie nur geduldet sind, keinen Anspruch auf Kindergeld haben und betrachtet dies als mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar. Das Finanzgericht Köln dagegen hält die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig, da sie zu einer Schlechterstellung bestimmter Ausländer gegenüber Deutschen und anderen Ausländern führt. Diese Ungleichbehandlung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Richter haben daher die anhängigen Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, um klären zu lassen, ob diese Vorschrift verfassungskonform ist.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
