Aktuelle Informationen
Pflegegeld verhindert Pflegepauschbetrag
Erhält der Pflegende weitergeleitetes Pflegegeld, so besteht kein Anspruch auf den Pflegepauschbetrag.
Wird ein Pflegebedürftiger von mehreren Steuerpflichtigen gepflegt, so wird normalerweise auch der Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt. Eine Aufteilung des Pflegepauschbetrages ist jedoch nicht möglich, wenn einer der Pflegenden für die Pflege weitergeleitetes Pflegegeld erhält. Das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige an den Pflegenden weiterleitet, zählt nämlich zu den schädlichen Einnahmen aus Pflegeleistungen und schließt die gleichzeitige Geltendmachung eines Pflegepauschbetrages aus.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
