Aktuelle Informationen

Schulgeld für eine "Europäische Schule"

Das Schulgeld für eine "Europäische Schule" ist als Sonderausgabe abzugsfähig.

Der Bundesfinanzhof ist von seiner bisherigen Auffassung abgewichen und hat den Sonderausgabenzug für das Schuldgeld an einer "Europäischen Schule" zugelassen. Die "Europäischen Schulen" erfüllen die Voraussetzungen, unter denen bei einer deutschen Schule eine Genehmigung zu erteilen wäre, und sind durch den deutschen Gesetzgeber in einer Weise anerkannt, die einer staatlichen Genehmigung gleichkommt. Die aufwendige und anspruchsvolle Struktur der "Europäischen Schulen" gewährleistet die Gleichwertigkeit mit öffentlichen Schulen. Die Sekundarstufe wird mit der Europäischen Abiturprüfung abgeschlossen, ein Verstoß gegen das sogenannte Sonderungsverbot ist nicht erkennbar. Die Schulgelder bewegen sich in einem vertretbaren Rahmen - und sind nunmehr als Sonderausgaben abzugsfähig.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24