Aktuelle Informationen

Unwirksamkeit von Verträgen zwischen nahen Angehörigen

Die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen hat nicht zwingend auch dessen steuerrechtliche Unwirksamkeit zur Folge.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Vertrags nur indizielle Bedeutung hat. Die steuerrechtliche Anerkennung kann allein wegen der zivilrechtlichen Formunwirksamkeit nicht abgelehnt werden, da zivilrechtliche Formerfordernisse nur ein Beweisanzeichen im Rahmen einer Gesamtwürdigung darstellen. Es handelt sich also nicht um ein selbstständiges Tatbestandsmerkmal für die steuerliche Anerkennung.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24