Aktuelle Informationen

Verlängerte Versicherungspflicht für Arbeitnehmer

Zukünftig soll die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erst enden, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde.

Momentan endet die Krankenversicherungspflicht beim Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Grenze überschritten wurde. Mit dem geplanten "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankversicherung" soll eine Abänderung dieser Regelung erfolgen: Die Krankenversicherungspflicht soll erst dann enden, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Sie würde dann mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wurde, enden.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24