Aktuelle Informationen

Aktivierung von Forderungen

Der Anspruch aus einer Rückdeckungsversicherung ist am Abschlussstichtag mit dem nachgewiesenen Deckungskapital zu aktivieren.

Eine Forderung ist zu aktivieren, wenn sie am Abschlussstichtag entweder rechtlich entstanden ist oder die für ihre Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt wurden und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann. Für eine Rückdeckungsversicherung bedeutet das, dass der Anspruch aus der Versicherung am Abschlussstichtag mit dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital zu aktivieren ist. Dieses setzt sich zusammen aus den Sparanteilen aus den Versicherungsprämien und deren rechnungsmäßiger Verzinsung.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24