Aktuelle Informationen

Abzugsverbot für Umzugskosten bei Umzug ins Ausland

Umzugskosten für einen berufsbedingten Umzug ins Ausland sind in der Regel nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Aufwendungen für einen Umzug ins Ausland sind nicht als Werbungskosten abziehbar, weil sie nicht mit zukünftigen inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in steuerlich beachtenswertem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Der wirtschaftliche Zusammenhang besteht vielmehr mit der im Ausland aufgenommenen Tätigkeit und den dort erzielten Einnahmen. Etwas anderes kann sich allenfalls dann ergeben, wenn die Auslandstätigkeit eine Voraussetzung für eine spätere inländische Tätigkeit ist.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24