Aktuelle Informationen
Aufteilung von Reisekosten einer Mitarbeitertagung
Reisekosten für eine Mitarbeitertagung mit touristischem Anteil sind in einen steuerpflichtigen privaten und einen steuerfreien beruflichen Anteil aufzuteilen.
Werden Mitarbeitertagungen an touristisch interessanten Orten durchgeführt und enthält das Programm Zeit für touristische Aktivitäten, so kommt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs eine Aufteilung der Reisekosten in Betracht. Ein Teil der Reisekosten können steuerpflichtige Zuwendungen an die Mitarbeiter sein. Aufteilungsmaßstab sind die Zeitanteile der Reisezeit mit Vorteilscharakter zu der mit betrieblichem Charakter (Fortbildungsveranstaltung). Die Kosten für den privaten Anteil werden anhand der Gesamtkosten der Reise geschätzt. Allerdings kann eingewendet werden, dass die tatsächlichen Kosten für den privaten Teil den Wert der Reise übersteigen. Den entsprechenden Nachweis muss aber der Mitarbeiter bzw. der Arbeitgeber führen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
