Aktuelle Informationen
Nachträgliche Verlängerung eines Lebensversicherungsvertrages
Wenn die nachträgliche Verlängerung einer Lebensversicherung nicht als Option im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen ist, gilt sie als neuer Vertrag mit allen steuerlichen Konsequenzen.
Die nachträgliche Verlängerung eines Versicherungsvertrages um drei Jahre wird steuerrechtlich trotz gleich bleibender Beitragsleistung als neuer Vertrag gewertet, wenn die Möglichkeit der Vertragsänderung im ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht vorgesehen war und sich aufgrund der Vertragsänderung
-
die Laufzeit des Vertrages,
-
die Prämienzahlungsdauer,
-
die insgesamt zu entrichtenden Versicherungsbeiträge und
-
die Versicherungssumme
ändern. Die Bewertung als neuer Vertrag führt dazu, dass die entsprechenden Zinsen nicht steuerfrei sind, sondern als steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
