Aktuelle Informationen
Einführung eines neuen Softwaresystems
In einem Erlass legt die Bremer Finanzverwaltung ihre Auffassung zur Bilanzierung von Softwaresystemen fest.
Nach Auffassung der Bremer Finanzverwaltung sind die Erwerbskosten der Software oder der Lizenzrechte Anschaffungskosten. Die Aufwendungen für EDV-Beratung, Implementierung und Schulung sind als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Zu den Kosten für ein Softwaresystem gehören:
-
Software, bestehend aus einzelnen Modulen
-
EDV-Beratung für das Festlegen der Arbeitsabläufe und Verfahren zur Einführung des EDV-Systems
-
Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Strukturen des Unternehmens (Implementierung)
-
Schulung der Anwender

Lizenzrechte an Software können als immaterielle Wirtschaftsgüter nur linear abgeschrieben werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Updates können Sie sofort als Erhaltungsaufwand absetzen. Ein Verbund mehrerer Module zur einheitlichen Nutzung bildet ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut, während beim Kauf verschiedener, voneinander unabhängig nutzbarer Module auch die Aktivierung mehrerer Wirtschaftsgüter in Betracht kommt.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
