Aktuelle Informationen

Mindestnutzungsregelung wurde verlängert

Die Mindestnutzungsregelung, wonach der Vorsteuerabzug entfällt, wenn die betriebliche Nutzung weniger als 10 % ausmacht, gilt zunächst bis 1. Juli 2004.

Unternehmen steht nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht kein Vorsteuerabzug zu, wenn die betriebliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes weniger als 10 % beträgt. Diese Regelung entspricht nicht den EU-Richtlinien, weswegen der EU-Ministerrat Deutschland eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte. Diese Erlaubnis ist jetzt bis zum 1. Juli 2004 verlängert worden.

Trotzdem ist diese Entscheidung noch nicht endgültig, da der Bundesfinanzhof im November 2000 dem Europäischen Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen zugeleitet hat, ob diese Ermächtigung mit EU-Recht zu vereinbaren ist. Falls Ihnen das Finanzamt den Vorsteuerabzug auf Grund der Mindestnutzungsregelung streicht, sollten Sie dagegen Einspruch einlegen.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24