Aktuelle Informationen
Beitragszuschüsse an Gesellschafter-Geschäftsführer nicht steuerfrei
Die Beitragszuschüsse der GmbH zu den freiwilligen Beiträgen des Gesellschafter-Geschäftsführers sind nicht steuerfrei.
Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer hat keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse der GmbH zu seinen freiwilligen Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Nur an Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, können steuerfreie Beitragszuschüsse gezahlt werden.
Beitragszuschüsse der GmbH zur freiwilligen Rentenversicherung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers sind ebenfalls nicht steuerfrei, wenn der Geschäftsführer mit einem Anteil von 50 % am Stammkapital der GmbH beteiligt ist.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
