Aktuelle Informationen
Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Seit 2011 veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Frühjahr eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Mit insgesamt 151 Verwaltungsanweisungen, die nach dem 31. Dezember 2022 nicht mehr angewendet werden sollen, liegt die Zahl der aussortierten Verwaltungsanweisungen etwas über dem langjährigen Mittel, was auch am Auslaufen verschiedener Sonderregelungen aufgrund der Pandemie liegt. Im Vergleich dazu ist die Liste weiterhin gültiger Verwaltungsanweisungen 121 Seiten lang und hat 2.025 Einträge - 6 mehr als im letzten Jahr und rund 30 Seiten mehr als noch vor der Pandemie.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
