Aktuelle Informationen
Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß
Der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte der betroffenen Steuerzahler.
Das Bundeszentralamt für Steuern erhält von anderen Staaten inzwischen regelmäßig Informationen über die dort von deutschen Staatsbürgern geführten Bankkonten. Es speichert diese Daten und leitet sie bei Bedarf an die zuständigen Finanzbehörden weiter. Dieser automatische Informationsaustausch über ausländische Finanzkonten verstößt nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der davon betroffenen Steuerzahler.

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Klage mehrerer Steuerzahler abgewiesen, die Konten in der Schweiz haben und gegen die Übermittlung der Kontostände ihrer Schweizer Bankkonten an das Bundeszentralamt zu Felde gezogen waren. Zwar stellt die Verarbeitung und Speicherung einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar, aber dieser ist nach der Überzeugung des Bundesfinanzhofs gerechtfertigt.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
