Aktuelle Informationen

Fehler in Steuerbescheidenzum Grundrentenzuschlag

Weil der Grundrentenzuschlag erst nachträglich steuerfrei gestellt worden ist, wird er in vielen Steuerbescheiden für 2021 und 2022 noch als steuerpflichtig behandelt.

Seit 2021 erhalten rund 1,1 Mio. Rentner den Grundrentenzuschlag. Erst Ende 2022 wurde der Zuschlag jedoch durch das Jahressteuergesetz 2022 rückwirkend steuerfrei gestellt. Weil die Rentenversicherung die Gesetzesänderung nicht schnell genug bei der Meldung der Rentendaten an das Finanzamt berücksichtigen konnte, erhal-ten die Rentner nun in vielen Fällen Steuerbescheide, in denen auf den Zuschlag Einkommensteuer erhoben wird. Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Beunruhigung: Die Rentenversicherung wird die falschen Meldungen korrigieren, und dann wird auch der Steuerbescheid automatisch berichtigt. Ein Einspruch ist nicht notwendig.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24