Aktuelle Informationen
Grenzüberschreitende Warenlieferung in ein Auslieferungslager
Auch wenn die Ware aus dem Ausland kurzfristig in einem inländischen Auslieferungslager zwischengelagert wird, kann eine innergemeinschaftliche Versendungslieferung vorliegen.
Lieferungen aus dem EU-Ausland an einen inländischen Abnehmer gelten umsatzsteuerlich auch dann als Versendungslieferungen, wenn die Ware nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit (für einige Tage oder Wochen) in einem Auslieferungslager zwischengelagert wird. Voraussetzung ist aber, dass der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht. In diesem Fall wird die Lieferung grundsätzlich bereits bei Beginn der Versendung im EU-Ausland ausgeführt und unterliegt beim inländischen Abnehmer ggf. der Erwerbsbesteuerung. Steht der Abnehmer dagegen bei Beginn der Versendung noch nicht fest, liegt ein innergemeinschaftliches Verbringen durch den Lieferant mit einer anschließenden im Inland steuerpflichtigen Lieferung an den Abnehmer vor, sobald die Ware dem Lager entnommen wird. Ein bei Beginn der Versendung nur wahrscheinlicher Abnehmer ohne tatsächliche Abnahmeverpflichtung ist kein bereits feststehender Abnehmer. Das Bundesfinanzministerium hat den Umsatzsteueranwendungserlass entsprechend geändert.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
