Aktuelle Informationen
Name als wesentliche Betriebsgrundlage
Wird der Name nicht zusammen mit dem Unternehmen verkauft, sondern nur an den Käufer lizensiert, ist der Erlös aus der Veräußerung des Betriebs nicht steuerbegünstigt.
Der Gewinn aus der Aufgabe oder dem Verkauf eines Betriebs ist steuerlich begünstigt. Voraussetzung für das Steuerprivileg ist aber, dass der Betrieb als Ganzes, also mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen verkauft wird. Wenn eine eingeführte Bezeichnung für den Betrieb nicht gemeinsam mit dem Betrieb verkauft, sondern lediglich im Rahmen eines Franchisevertrags zur Nutzung überlassen wird, dann sind aus Sicht des Bundesfinanzhofs nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden. In der Folge ist der Gewinn aus der Veräußerung als laufender Gewinn zu besteuern und nicht steuerlich begünstigt.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
