Aktuelle Informationen
Umsatzsteuersatz auf E-Books
Dass für E-Books ein höherer Steuersatz gilt als für gedruckte Bücher, hält der Europäische Gerichtshof für eine zulässige Folge der Regelungen für den elektronischen Handel.
Auf eine Anfrage des polnischen Verfassungsgerichts hin hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der höhere Umsatzsteuersatz für E-Books im Vergleich zu gedruckten Büchern rechtmäßig ist. Der Grundsatz der Gleichbehandlung stehe den unterschiedlichen Steuersätzen nicht entgegen, weil die Ungleichbehandlung die Konsequenz der für den elektronischen Handel geltenden Mehrwertsteuer-Sonderregelung sei. Bis zu einer Neuregelung für E-Books in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinien führt also am vollen Umsatzsteuersatz kein Weg vorbei.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
