Aktuelle Informationen

Poststreik keine Entschuldigung für Fristversäumnisse

Ist ein Einspruch oder ein anderes fristgebundenes Schreiben beim Finanzamt wegen des Poststreiks zu spät eingegangen, trägt der Steuerzahler dafür selbst die Verantwortung.

Kommt ein Steuerbescheid wegen des - inzwischen beendeten - Poststreiks später als normal an, läuft auch die Einspruchsfrist erst ab dem Tag der Zustellung. Für Schreiben ans Finanzamt ist der Poststreik aber keine Entschuldigung für eine Fristversäumnis. Das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass es den Steuerzahlern zumutbar ist, in einer solchen Ausnahmesituation auf sicherere Übermittlungswege zurückzugreifen.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24