Aktuelle Informationen

Höherer Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag ab 2015

Nach der Veröffentlichung des neuen Existensminimumberichts müssen der steuerfreie Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag noch für dieses Jahr angehoben werden.

Das Bundeskabinett hat Ende Januar den neuen Existenzminimumbericht für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass für beide Jahre beim steuerfreien Existenzminimum (derzeit 8.354 Euro) und beim Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 Euro) Erhöhungsbedarf besteht. Der Grundfreibetrag ist um mindestens 118 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 298 Euro im Jahr 2016 anzuheben. Der Kinderfreibetrag ist um mindestens 144 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 240 Euro im Jahr 2016 anzuheben. Die notwendigen gesetzgeberischen Schritte werden jetzt in die Wege geleitet.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24