Aktuelle Informationen
Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund, warum das seit 2008 geltende Abzugsverbot für die Gewerbesteuer verfassungswidrig sein sollte.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer verfassungsgemäß ist. Keines der Argumente, dass die Klägerin vorbrachte, konnte die Richter überzeugen. Der bis zum Jahr 2007 mögliche Abzug der Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer beruhte nicht auf einer verfassungsrechtlichen Vorgabe, sondern auf einer Entscheidung des Gesetzgebers, der somit verfassungsrechtlich nicht gehindert war, die Abzugsfähigkeit zu modifizieren oder ganz abzuschaffen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
