Aktuelle Informationen

Bundesfinanzhof hat Verfassungsbedenken an Zinsschranke

Wegen erheblicher Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke hat der Bundesfinanzhof jetzt in einem Verfahren die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Der Bundesfinanzhof hat ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken an der Zinsschranke geäußert. In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung hat er daher die Aussetzung gewährt, obwohl bisher noch nicht einmal eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24