Aktuelle Informationen

Verzicht auf Mehrstimmrecht

Der Verzicht eines Gesellschafters auf ein vertraglich festgeschriebenes Mehrstimmrecht ist keine steuerpflichtige Schenkung an die anderen Gesellschafter.

Verzichtet der Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt keine Schenkung an die anderen Gesellschafter vor, auch wenn sich der Wert ihrer Anteile dadurch erhöht. Mit dieser Entscheidung gebietet der Bundesfinanzhof der Kreativität des Finanzamts Einhalt, das nach der Änderung des Gesellschaftervertrags einer GmbH eigentlich Schenkungsteuer festsetzen wollte. Eine Schenkung verlange eine Vermögensverschiebung, also eine Vermögensminderung beim Schenker und eine Vermögensmehrung beim Empfänger der Schenkung. Diese Voraussetzung sei hier aber nicht erfüllt.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24