Aktuelle Informationen
Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften
Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Bei Kapitalgesellschaften sind Erstattungszinsen immer steuerpflichtig, hatte der Bundesfinanzhof entschieden. Anders als Privatpersonen und Personengesellschaften hätten Kapitalgesellschaften nämlich keine außerbetriebliche Sphäre. Gegen diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind nun Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Damit bietet es sich an, gegen die Bescheide zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, um von einer möglichen positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts später profitieren zu können.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
