Aktuelle Informationen

Nutzung eines Dienstwagensdurch den Ehegatten

Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.

Ist eine Nutzung des Dienstwagens zwar arbeitsvertraglich untersagt, ist jedoch die Mitbenutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten des Arbeitnehmers gestattet, darf das Finanzamt auch von einer privaten Nutzung des Dienstwagens ausgehen. Das gilt erst recht, wenn das arbeitsvertragliche Verbot von niemand überwacht worden ist. Mangels eines Fahrtenbuchs ist dann die 1%-Regelung anzuwenden. Das Finanzgericht Münster hat mit diesem Urteil ganz klar der Auffassung des Finanzamts zugestimmt.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24