Aktuelle Informationen
Grundsteuer nur noch vorläufig
Wegen der anhängigen Verfassungsbeschwerde ergehen Einheitswertfeststellungen und Bescheide über die Grundsteuermessbeträge nur noch vorläufig.
Beim Bundesverfassungsgericht ist seit einigen Monaten eine Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer anhängig. Das hat bereits zahlreiche Anträge und Einsprüche bei den für die Einheitswertfeststellung zuständigen Finanzämtern ausgelöst. Die Finanzverwaltung hat sich nun entschlossen, im Hinblick auf dieses Verfahren zukünftige Bescheide nur noch vorläufig zu erlassen. Sowohl in die Einheitswertfeststellungen als auch in die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wird ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
