Aktuelle Informationen

Teilwertabschreibung auf Aktien

Der Bundesfinanzhof präzisiert seine Rechtsprechung zur Teilwertabschreibung auf Aktien und kippt die rigiden Anforderungen der Finanzverwaltung.

Noch einmal hat sich der Bundesfinanzhof mit der Teilwertabschreibung auf Aktien befasst und seine Rechtsprechung dazu präzisiert. Von den rigiden Vorgaben der Finanzverwaltung hält der Bundesfinanzhof dabei wenig: Statt eines Kursverlusts von mindestens 40 % fordert der Bundesfinanzhof für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung lediglich, dass der Kursverlust zum Bilanzstichtag die Bagatellgrenze von 5 % überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es nicht an.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24