Aktuelle Informationen
Einsprüche zur Antragsveranlagung werden wieder bearbeitet
Abgesehen von wenigen Fällen bearbeiten die Finanzämter jetzt wieder Einsprüche zur Antragsveranlagung von Arbeitnehmern, bei denen die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.
Nachdem der Bundesfinanzhof die Verwaltungsauffassung bestätigt hat, dass bei der Antragsveranlagung von Arbeitnehmern keine Anlaufhemmung gilt, nehmen die Finanzämter die Bearbeitung der bisher ruhenden Einsprüche wieder auf. Eine Ausnahme gilt jedoch für Einsprüche zu Veranlagungszeiträumen vor 2005, wenn neben den Einkünften als Arbeitnehmer andere negative Einkünfte von mehr als 410 Euro erklärt wurden. Zu dieser Fallgestaltung ist nämlich ein neues Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, sodass entsprechende Einsprüche kraft Gesetzes ruhen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
