Aktuelle Informationen

Berufliche Veranlassung eines Umzugs

Ein Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein.

Ein Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein. Voraussetzung ist dann jedoch, dass Sie umziehen, um die Fahrzeit zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte erheblich zu verkürzen. Das ist der Fall, wenn die Fahrzeitverkürzung mehr als eine Stunde beträgt. Damit ist die erhebliche Fahrzeitverkürzung neben dem Arbeitsplatzwechsel ein objektives und sachgerechtes Abgrenzungskriterium für die beruflich motivierte Veranlassung des Umzugs.

Haben Sie den Entschluss, der Fahrzeitverkürzung wegen umzuziehen, einmal gefasst, spielt eine spätere Überlagerung durch andere private Motive keine Rolle. Die Wahl einer Wohnung und die Entscheidung, ob der Lebenspartner ebenfalls Mieter der Wohnung wird, beruhen immer auf rein privaten Überlegungen.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24