Aktuelle Informationen

Schuldzinsenzuordnung bei Eigentumswohnungen

Sie haben die Möglichkeit bei einer selbstgenutzten und einer vermieteten Eigentumswohnung die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuzuordnen.

Wenn Sie Eigentümer einer selbstgenutzten und einer vermieteten Wohnung in einem Gebäude sind, können Sie den Großteil Ihrer aufgenommenen Fremdmittel und die Schuldzinsen der fremdvermieteten Wohnung zuordnen. Voraussetzung ist dabei, dass im Grundbuch für die vermietete Wohnung auf dem zugehörigen Wohnungsblatt ein Darlehen eingetragen ist. Die Rechtsgrundsätze für Doppelhäuser, die eine Aufteilung der Kosten nach Wohn- und Nutzfläche vorsehen, sind hier nicht anzuwenden, da Eigentumswohnungen sonderrechtsfähig sind und selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24