Aktuelle Informationen
Investitionszulage hängt vom Besitzübergang ab
Nur wenn der tatsächliche Besitzübergang noch innerhalb des Förderzeitraumes liegt, besteht auch ein Anspruch auf die Investitionszulage.
Ein bebautes Grundstück ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten auf den Käufer übergehen. Maßgebend ist nicht der vertraglich vorgesehene, sondern der tatsächliche Übergang, meint der Bundesfinanzhof. Von diesem Zeitpunkt hängt ab, ob ein Anspruch auf eine Investitionszulage in Altfällen besteht. Inzwischen werden Mietwohngebäude nämlich nicht mehr mit einer Zulage gefördert.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
