Aktuelle Informationen
Prozesskostenhilfe: Gerichte erhalten umfassendes Auskunftsrecht
Der Bundesrat will über neue Vorschriften den Missbrauch der Prozesskostenhilfe eindämmen und gibt den Gerichten dazu erweiterte Auskunftsrechte.
Weil den Ländern die Kosten für die Prozesskostenhilfe langsam über den Kopf wachsen, haben sie den Gesetzentwurf für ein Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Darin wird neben einer Gebühr für die Antragsprüfung und anderen Maßnahmen auch ein Auskunftsanspruch der Gerichte festgeschrieben, mit dem diese bei den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungsträgern und dem Arbeitgeber die Angaben der Antragsteller überprüfen lassen können.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
