Aktuelle Informationen
Solidaritätszuschlag bleibtumstritten
Die Finanzgerichte entscheiden weiter uneinheitlich über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags.
Es ist noch nicht lange her, dass das Niedersächsische Finanzgericht dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags vorgelegt hat. Wie umstritten das Thema ist, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Münster aus dem Dezember. Dieses Finanzgericht kann sich nämlich den Zweifeln der Finanzrichter aus Niedersachsen nicht anschließen und hält den Soli rundweg für verfassungsgemäß. Bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, wird sich also an den gegensätzlichen Ansichten zur Verfassungsmäßigkeit des Solis nicht viel ändern.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
