Aktuelle Informationen

Atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen

Die Finanzverwaltung erkennt atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen nun doch wieder als steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen an.

Die Finanzverwaltung will nun doch atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen an Personengesellschaften wieder bei der Erbschaftsteuer als steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen anerkennen. Es ist noch keine zwei Jahre her, dass sich die Finanzverwaltung auf die gegenteilige Auffassung festgelegt hatte. Insoweit ist der erneute Gesinnungswechsel aus Sicht der Steuerzahler sehr zu begrüßen, auch wenn man natürlich konstatieren muss: Das hätte man auch einfacher haben können! Jedenfalls ist die neue, alte Auffassung in allen noch offenen Fällen anzuwenden.


Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hättig & Partner

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Tel   07243 93 93 9 - 0
Fax  07243 93 93 9 - 24