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Monopol der gesetzlichenUnfallversicherung
Der Europäischen Gerichtshof meint, dass das Monopol der Berufsgenossenschaften nicht gegen europäisches Recht verstößt.
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs verstößt das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland nicht gegen europäisches Recht. Die Berufsgenossenschaften sind trotz ihrer Monopol-Stellung mit dem EG-Wettbewerbsrecht vereinbar. Auch die Gliederung nach Branchen ist unschädlich.
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