Aktuelle Informationen
Selbständige und Unternehmer
Die Regierungskoalition setzt erste Maßnahmen im Steuerrecht um, mit denen Anreize für private Investitionen geschaffen werden sollen, darunter erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten ab dem 1. Juli 2025.
Übernimmt ein Partner in einer Gemeinschaftspraxis oder Partnerschaftsgesellschaft im Wesentlichen organisatorische Aufgaben, liegen trotzdem Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit vor, wenn er daneben zumindest eine minimale behandelnde oder beratende Tätigkeit für Patienten oder Mandanten ausübt.
Es bleibt dabei, dass der Anscheinsbeweise für eine private Fahrzeugnutzung durch den Unternehmer nur mit umfassenden und stichhaltigen Indizien oder einem Fahrtenbuch widerlegt werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Die Tätigkeit eines Tätowierers kann eine gewerbesteuerfreie künstlerische Tätigkeit sein.
Viele Betriebe müssen ab 2025 die Künstlersozialabgabe erst dann ermitteln und abführen, wenn die im Jahr insgesamt gezahlten beitragspflichtigen Entgelte über 700 Euro liegen.
Die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2025 stehen fest und fallen um rund 3 - 4 % höher aus als in 2024.
Stellt das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung fest, dass Aufzeichnungspflichten verletzt wurden, kann es auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch ändern.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
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Hättig & Partner
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