Aktuelle Informationen
Existenzgründer
Als Existenzgründer sollten Sie darauf achten, die Verlustvorträge bei der Gewerbesteuer nicht zu verlieren.
Wer nicht plant, der kann unliebsame Überraschungen erleben. Werden die Abläufe in einem Unternehmen nicht laufend überwacht, so kann der Betrieb leicht aus dem Ruder laufen.
Ansparrücklagen können bereits vor dem Vorhandensein eines Betriebes gebildet werden.
Bei der Wahlmöglichkeit, ob Gegenstände dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet werden sollen, gilt es, die jeweiligen Vorteile zu nutzen.
Durch die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres können Gewinne erst ein Jahr später versteuert werden.
Die Konstruktion einer GbR mit beschränkter Haftung ist nicht zulässig.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hättig & Partner
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Tel 07243 93 93 9 - 0
Fax 07243 93 93 9 - 24
